Einstellungsverfahren

  • Zwangsarbeit in jeglicher Form ist verboten. Jedes Arbeitsverhältnis muss aus eigenem Willen bestehen.
  • Wir befolgen alle örtlichen Gesetze über Kinderarbeit, einschließlich des Beschäftigungsalters, der Arbeitszeiten, der Art der Arbeit usw.
  • Die Arbeitszeiten dürfen die entsprechenden Anforderungen der örtlichen Gesetze nicht überschreiten. Überstunden müssen angemessen extra bezahlt werden.
  • Die Löhne der Beschäftigten, einschließlich der Bezahlung von Überstunden, müssen dem Mindestlohnstandard der örtlichen Gesetze entsprechen.
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